Interssant für viele Odtimerbesitzer und ganz aktuell:
Oldtimerkennzeichen können nun auch als Saisonkennzeichen zugeteilt werden. Diese Regelung wurde am 10.02.2017 vom Deutschen Bundesrat in letzter Instanz verabschiedet. In der 953. Sitzung des Bundesrats beschloss dieser die in Drucksache 770/16 vorgeschlagene Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. In der schwerpunktmäßig auf die internetbasierte Zulassungsform eingehenden Verordnung wird u. a. auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen auch Anspruch auf ein Saisonkennzeichen haben.
Der Gesetzgeber geht in diesem Rahmen davon aus, dass die Möglichkeit des Saisonkennzeichens von Oldtimerfahrern stark genutzt werden wird und dass sich die Steuereinnahmen aufgrund dessen verringern werden.
Im Rahmen der Anhörung zu dieser Änderungsverordnung hatte sich der Verband der Automobilindustrie (VDA) weiterhin dafür eingesetzt, die Neuregelung für die Kurzzeitkennzeichen zu überdenken. Diese sieht u. a. vor, dass als Voraussetzung für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige HU nach § 29 StVZO nachgewiesen werden muss. Diesem Vorschlag wurde vom Gesetzgeber nicht entsprochen.
Quelle: VDA Verband der Automobilindustrie, Berlin
Hier die direkte Vorgabe der Verordnung: Bundesratsbeschluss Drucksache 770/16
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