Einladung und Ausschreibung
1. Veranstalter und Veranstaltung
Der Motor-Sport-Club Oldenburg e.V. im ADAC veranstaltet am 24. Mai 2019 den
11. Oldenburger CITY Grand Prix
als Rundkurs mit Sollzeitprüfungen
Die Veranstaltung wird gemäß der vorliegenden Ausschreibung und aller Ergänzungsbestimmungen durchgeführt. Mit Abgabe seiner Nennung erkennt jeder Teilnehmer diese Bestimmungen an.
Zur unbedingten Beachtung!
Dieser Rundkurs mit Sollzeitprüfungen dient an keinem Punkt der Strecke der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.
Die Ausschreibung wird mit der Genehmigung des ADAC Weser-Ems e.V. unter Reg.-Nr. 000-19 veröffentlicht.
2. Fahrtunterlagen
Die Teilnehmer erhalten ihre Fahrtaufgaben unmittelbar vor dem Start zu den Wertungsläufen.
Eigene Unterlagen sind nicht erforderlich. Eine Stoppuhr wird empfohlen.
3. Zeitplan (vorbehaltlich notwendiger Änderungen)
Freitag 12. April 2019 Nennungsschluss (beim MSCO vorliegend)
Freitag, 10. Mai 2019 Versand der Nennungsbestätigungen
Freitag, 24. Mai 2019 (16:00-18:45 Uhr) Ankunft der Fahrzeuge und Papierabnahme vorgezogene Papierabnahme für Teilnehmer, die auch bei der Rallye „Graf-Anton-Günther“ starten
! Zufahrt zum Schloßplatz nur bis 17:30 Uhr möglich!
ca. 19:00 Uhr Fahrerbesprechung
ab 19:15 Uhr Startvoraufstellung
19:30 Uhr Vorstellung der Teams und Fahrzeuge sowie Start zum 1. Wertungslauf
ab 21:20 Uhr Start zum 2. Wertungslauf
ca. 23:00 Uhr Siegerehrung
4. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind drei- und vierrädrige Automobile aller Fabrikate, die bis zum 31. Dezember 1989 gebaut wurden.
Sind die Fahrer nicht Halter des Fahrzeuges, muss der Halter (Eigentümer) sein Einverständnis zur
Teilnahme seines Fahrzeuges durch Unterschrift im Nennungsformular geben.
Jedes Fahrzeug, außer einsitzige Rennfahrzeuge, sollte möglichst mit einem Fahrer und Beifahrer besetzt sein. Weitere Mitfahrer sind zugelassen. Dabei darf die Zahl der Fahrzeuginsassen die Anzahl der vorhandenen und im Kfz-Schein eingetragenen Sitzplätze nicht übersteigen. Der Fahrer des Fahrzeuges muss im Besitz des erforderlichen Führerscheines sein.
5. Durchführung der Veranstaltung
Die Teilnehmer haben die Aufgabe, die nach den Fahrtunterlagen des Veranstalters vorgeschriebene Strecke zurückzulegen.
Die Strecke führt zum Teil durch die Fußgängerzone der Stadt Oldenburg. Die Veranstaltung wird in zwei Wertungsläufe unterteilt. Pro Wertungslauf ist eine in den Durchführungsbestimmungen festgelegte Anzahl von Runden zu absolvieren. Pro Runde sind mehrere Teilstrecken auf Sollzeit den Vorgaben entsprechend zu passieren. Die Messung erfolgt durch Lichtschranken. Eine Rundenlänge beträgt ca. 1.350 m.
Die in den Fahrtunterlagen angegebene Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden; die Einhaltung wird durch Radar- und Lasermessgeräte kontrolliert. Vor dem Start werden die Fahrzeuge und die Teams auf einer Rampe von einem Experten vorgestellt.
6. Dokumenten-Abnahme
Vor dem Start werden die Teilnehmer zur Papierabnahme gebeten. Dort sind auf Verlangen vorzulegen:
– die Nennungsbestätigung (nur sie berechtigt zur Teilnahme)
– gültiger Führerschein des Fahrers
7. Fahrzeugkennzeichnung
An jedem Fahrzeug müssen angebracht werden:
– Veranstalterwerbung gemäß Hinweis in den Durchführungsbestimmungen.
– Startnummern und Rallyeschilder gemäß Hinweis in den Durchführungsbestimmungen.
Die ordnungsgemäße Anbringung der Startnummern und Rallyeschilder wird überprüft.
Für Schäden am Fahrzeug, die durch das Anbringen oder Entfernen der Aufkleber und Schilder auftreten, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung.
8. Klasseneinteilung
Klasse M: ein- und zweisitzige Rennwagen bis einschließlich Bj.1989
Klasse 1: Automobile bis einschließlich Baujahr 1945
Klasse 2: Baujahre 1946 bis 1960
Klasse 3: Baujahre 1961 bis 1970
Klasse 4: Baujahre 1971 bis 1975
Klasse 5: Baujahre 1976 bis 1989
Die endgültige Klasseneinteilung behält sich der Veranstalter vor. So können sowohl Klassen mit weniger als fünf Fahrzeugen mit einer anderen Klasse zusammengelegt, als auch Klassen mit hoher Beteiligung unterteilt werden.
9. Nennungen
Nennungen sind vollständig ausgefüllt und von Fahrer, Beifahrer und eventuellen Mitfahrern unterschrieben (möglichst mit digitalem Foto des genannten Fahrzeuges, bitte keine Papierbilder einsenden) auf beigefügtem Nennungsformular bis zum 12. April 2019 (Eingang beim MSCO) an die unter Ziffer 19 genannte Anschrift zu richten.
Mit Abgabe der Nennung erklären sich Fahrer und Beifahrer damit einverstanden, dass sie in Teilnehmer- und Ergebnislisten und im Programm der Veranstaltung namentlich erwähnt werden und übersandte Fotos des gemeldeten Fahrzeuges und die während der Veranstaltung gemachten Fotos veröffentlicht werden dürfen, auch online.
10. Nenngeld
Das Nenngeld muss mit der Nennung entrichtet werden.
Nennungen ohne Nenngeldzahlung werden nicht bearbeitet! Die Nenngeldzahlung
kann aus organisatorischen Gründen ausschließlich nur durch Überweisung erfolgen!
auf das Konto des
MSC Oldenburg e.V. bei der Landessparkasse zu Oldenburg,
IBAN: DE33 2805 0100 0015 4217 79
das Nenngeld beträgt:
für jedes Fahrzeug besetzt mit 2 Personen
incl. aller beschriebenen Leistungen 160,00 €
bei Nennungseingang nach Nennungsschluss (12. April 2019) 180,00 €
für einsitzige Rennwagen 95,00 €
für jede zusätzliche Person im Fahrzeug (Mitfahrer) 25,00 €
Sonderpreis für CITY Grand Prix und Rallye „Graf-Anton-Günther“
(mit jeweils 2 Personen besetzt) 280,00 €
Im Nenngeld sind folgende Leistungen enthalten:
Pro Team:
- Fahrtunterlagen
- zwei Rallyeschilder
- Startnummern
- Pokale/Ehrenpreise (gemäß dieser Ausschreibung)
- Pannenservice
- Programm mit Teilnehmerliste
- Lanyard mit Ausweis
- Essen incl. Getränk
Nenngeld ist Reugeld und wird nur zurückerstattet bei: Ablehnung einer Nennung, Absage der Veranstaltung und bewiesenen Härtefällen unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 €. Bei Ablehnung der Nennung durch den Veranstalter erfolgt keine Einbehaltung.
11. Nennungsbestätigung
Eine Nennung gilt als angenommen, wenn die Nennungsbestätigung am 17. Mai 2019 an die Teilnehmer versandt wird. Nur sie gilt als Startberechtigung.
12. Wertung
Gewertet wird nach Strafpunkten. Sieger in den Klassen sowie im Gesamtklassement sind die Teilnehmer mit der geringsten Strafpunktsumme. Bei Punktgleichheit entscheidet das ältere Baujahr des Fahrzeuges über die bessere Platzierung.
Vorläufige Wertungstabelle:
Die Messung erfolgt in 1/1000 Sekunden
- Abweichung von der geforderten Sollfahrzeit: pro 1/1000 Sekunde 0,001 Pkt.
- Anhalten in der Zeitprüfung: 10,000 Pkt.
- Zu viel oder zu wenig Runden gefahren: je Runde 100,000 Pkt.
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit:
- von 15 bis 20 km/h: pro Messung, je km/h Überschreitung 10,000 Pkt.
- um mehr als 20 km/h Wertungsverlust
- um mehr als 25 km/h sofortiger Ausschluss des Teilnehmers. Beendigung des Wettbewerbs durch die schwarze Flagge. (siehe Ziffer 15)
Die endgültige Wertungstabelle wird mit den Durchführungsbestimmungen veröffentlicht.
13. Preise
Gesamtwertung
Das Gesamtsiegerteam erhält einen Ehrenpreis
Klassenwertung
30 Prozent der gestarteten Teams erhalten Ehrenpreise, das Siegerteam erhält den Klassensieger-Pokal
Sonderpreise werden vergeben für das beste Damenteam
Weitere Pokale oder Sachpreise können nach den Wünschen unserer Sponsoren vergeben werden.
Die Siegerehrung ist Bestandteil der Veranstaltung. Preise werden nicht nachgesandt.
14. Proteste
Einsprüche oder Proteste gegen Aufgaben, Strecke, Zeitnahme, Wertung oder Sachrichterent-scheidungen sind nicht erwünscht. Bei Unklarheiten wenden sich die Teilnehmer bitte an den Fahrtleiter.
15. Fahrdisziplin
Diese Veranstaltung ist kein Rennen. Die geltenden Verkehrsvorschriften (StVO) sind unter allen
Umständen einzuhalten, abgesehen von Ausnahmen, die durch die Aufgabenstellung bedingt sind.
Jeder Verstoß gegen die StVO sowie die Beteiligung an einem Unfall können zum Ausschluss der
betroffenen Teilnehmer führen. Bei groben Verstößen gegen die Fahrdisziplin kann das Team mit
sofortiger Wirkung, ohne Erstattung des Nenngeldes, von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Die Teilnehmer erkennen diese Regelung mit der Abgabe der Nennung ausdrücklich an.
16. Teilnehmerinformation
Zusätzliche Informationen, eventuelle Änderungen und Ergänzungen zur Ausschreibung und den
Durchführungsbestimmungen werden den Teilnehmern per Aushang bei der Papierabnahme mitgeteilt.
Verbindliche Aussagen zu den Aufgaben und Strecken gibt ausschließlich der Fahrtleiter. (siehe Ziffern18 und 19)
Jeder Teilnehmer muss eine Ölauffangmatte vorweisen!
17. Hotels / Übernachtung
Bitte beim Veranstalter anfragen.
18. Organisation
Veranstalter:
MSC Oldenburg e.V. im ADAC
Fahrtleiter:
Winfried Krümpelmann
Papierabnahme:
Barbara Büsing und Günther Büsing
Zeitnahme und Auswertung:
Arno Golibersuch, Rona Farwick, Martin Farwick
Streckensprecher:
Johannes Hübner und Jörg Schwarz
Streckenposten:
MSC Oldenburg e.V. im ADAC und das THW Oldenburg
19. Veranstalter-Kontaktdaten
Nennungen bitte nur an:
MSC Oldenburg e.V. im ADAC
Günther Büsing
Martha-Stölting-Straße 37
26160 Bad Zwischenahn/Petersfehn I
E-Mail: guenther-buesing@t-online.de
Telefon: 04486 18 11 (privat)
Telefon: 0441 93 581-14 (dienstlich)
Fax: 0441 93 581-90
Auskunft erteilt ausschließlich der Fahrtleiter:
Winfried Krümpelmann
Telefon: 0441 41496
Mobil: 0162 6406677
E-Mail: wkruempelmann@t-online.de
Veranstalteranschrift:
Motor-Sport-Club Oldenburg e.V. im ADAC
Großer Kuhlenweg 21a
26125 Oldenburg
Telefon: 0441 9250881 (Büro)
Fax: 0441 2488086
E-Mail: info@msc-oldenburg.de
Hier die entsprechenden Unterlagen für die Oldenburger Classic Days 2019 als pdf. zum Download
Ausschreibung des 11. Oldenburger CITY Grand Prix 2019
Ausschreibung der 26. MSCO Oldtimer Classic Rallye „Graf-Anton-Günther“ 2019